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Berechnung der Einkommensteuer
Für die Sonderausgaben inkl. Vorsorgeaufwendungen und die außergewöhnlichen Belastungen, sowie für die Werbungskosten werden Pauschbeträge abgezogen, wenn nicht höhere Beträge nachgewiesen werden. Ist dies der Fall kann der Gesamtbetrag der Einkünfte bis zu den Höchstbeträgen vermindert werden. Besondere Freibeträge, z.B. für Kinder, werden immer vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Berechnung des zu versteuernden Einkommens Summe der Einkünfte - Altersentlastungsbetrag (= Gesamtbetrag der Einkünfte) - übrige Sonderausgaben (= Zwischensumme) - Vorsorgeaufwendungen - außergewöhnliche Belastung (= Einkommen) - Kinderfreibetrag - Haushaltsfreibetrag = zu versteuerndes Einkommen AblaufBerechnung der Summe der Einkünfte- nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- - Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR
- Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- - Werbungskostenpauschale von 51 EUR
- Freibetrag von 1.550 EUR
- Vermietung u. Verpacht. (§ 21 EStG)
- sonstige Einkünfte (§§ 22 , 23 EStG)
Berechnung des Gesamtbetrag der EinkünfteGesamtbetrag der Einkünfte = Summe der Einkünfte -Altersentlastungsbetrag (§ 2 Abs. 3 EStG) Berechnung der abziehbaren SonderausgabenHöchstbetrag Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen Pauschbetrag 108 Pauschbetrag für Vorsorgeaufwendungen (Vorsorgepauschale) Berechnung der abziehbaren außergewöhnliche BelastungenAusbildungsfreibetrag Berechnung der abziehbaren FreibeträgeKinderfreibetrag Haushaltsfreibetrag Berechnung der EinkommensteuerGrundtabelle Splittingtabelle [ Referenz | Glossar | Literatur | Index | Überblick | Home | Lektion 4 ]
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