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LB Kuntz
Jahresabschluß
- Hilfsmittel
- unprogrammierbarer Taschenrechner
Aufgabe 1
- Beurteilen Sie die folgenden Behauptungen mit "richtig" oder "falsch"
Frage 1 - Die Betriebsbuchhaltung wird als das externe Rechnungswesen bezeichnet und erfüllt die Funktionen, Dokumentation, Ermittlung von Vermögen und Kapital, Ermittlung von Gewinn und Verlust, sowie Rechenschaftslegung gegenüber bestimmten Adressatenkreisen.
- Lösung
- falsch
- Frage 2
- Die betrieblichen Geschäftsfälle sind Strömungsgrößen, die immer eine Veränderung von Bestandsgrößen nach sich ziehen.
- Lösung
- richtig
- Frage 3
- Die Begleichung einer Lieferantenrechnung ist eine Auszahlung, aber keine Ausgabe.
- Lösung
- richtig
- Frage 4
- Die Lohn- und Gehaltszahlung am Monatsende ist eine Auszahlung, eine Ausgabe und ein Aufwand.
- Lösung
- richtig
- Frage 5
- Auszahlung und Ausgabe unterscheiden sich immer dann, wenn die Verringerung der Sachwerte zeitlich auseinanderfällt mit der Verringerung des Geldvermögens.
- Lösung
- falsch
- Frage 6
- Der Verkauf von fertigen Erzeugnissen auf Ziel ist gleichzeitig eine Einzahlung und ein Ertrag.
- Lösung
- Frage 7
- Die Generalnorm des § 264 HGB verlangt von allen Unternehmen die buchführungspflichtig sind, daß der Jahresabschluß unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat.
- Lösung
- Frage 8
- Eine zum amtlichen Handeln zugelassene Kapitalgesellschaft weist in 01 und 02 folgende Zahlen aus:
01 02
Umsatz 38,48 Mio 43,51 Mio
Bilanzsumme 28,24 Mio 21,24 Mio
Arbeitnehmer 248 249
- Die Gesellschaft unterliegt den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
- Lösung
- richtig (große Kapitalgesellschaften)
- Frage 9
- Eine Gesellschaft, die zu mehr als 30 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, muß diese Anteile stets als Beteiligung ausweisen.
- Lösung
- richtig (Beteiligung)
Frage 10 - Der Grundsatz der sachlichen Abgrenzung verlangt, daß alle Aufwendungen und Erträge in der Periode auszuweisen sind, in der sie angefallen sind. Für die Zurechnung spielt der Zeitpunkt der Verkaufs der Erzeugnisse keine Rolle.
- Lösung
- falsch (sachliche Abgrenzung)
- Frage 11
- Das Imparitätsprinzip verlangt, daß alle einzelgeschäftlichen Verluste, die durch den Verkauf der Erzeugnisse entstanden sind, aber noch nicht realisiert sind, bereits in der Periode berücksichtigt werden müssen, in der die Verluste mit ausreichender Sicherheit bekannt werden.
- Lösung
- richtig (Imparitätsprinzip)
- Frage 12
- Nach dem Grundsatz der Maßgeblichkeit ist das Betriebsvermögen so anzusetzen, wie es sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften ergibt.
- Lösung
- richtig (Maßgeblichkeit)
- Frage 13
- Stimmen die Werte aus der Finanzbuchhaltung nicht mit den Werten aus der Inventur überein, müssen die Inventurwerte angepaßt werden.
- Lösung
- falsch (Inventur)
- Frage 14
- Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt handelsrechtlich einen Vermögensgegenstand dar, für den ein Aktivierungswahlrecht besteht.
- Lösung
- falsch (Geschäftswert)
- Frage 15
- Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vermögensgegenstände dürfen erst aktiviert werden, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist.
- Lösung
- falsch (wirtschaftliches Eigentum)
Frage 16 - Für die nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht ein Aktivierungsverbot.
- Lösung
- richtig (immaterielle Vermögensgegenstände)
Frage 17 - Bei der Ermittlung der Herstellungskosten gilt handelsrechtlich die folgende Wertuntergrenze:
Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung + Werteverzehr des Analgevermögens
- Lösung
- falsch (Herstellungskosten)
- Frage 18
- Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Gegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen
- Lösung
- falsch (planmäßige Abschreibung)
- Frage 19
- Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben werden
- Lösung
- richtig (Sofortabschreibung)
- Frage 20
- Vermögensgegenstände, die während des Jahres angeschafft wurden, dürfen aus Vereinfachungsgründen mit dem vollen Jahresbetrag abgeschrieben werden.
- Lösung
- falsch (planmäßige Abschreibung)
- Frage 21
- Für Gegenstände des Anlagevermögens gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, d.h. Wertminderungen müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie voraussichtlich von Dauer sind.
- Lösung
- richtig (gemildertes Niederstwertprinzip)
- Frage 22
- Durch das Wertaufholungsgebot werden die Kapitalgesellschaften gezwungen, eine Zuschreibung vorzunehmen, falls Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
- Lösung
- richtig (Wertaufholungsgebot)
- Frage 23
- Durch eine verlustfreie Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens soll sichergestellt werden, daß in der Bilanz kein höherer Preis angesetzt wird als der am Absatzmarkt zu erwartene Preis abzüglich noch aller bis zum Absatz anfallenden Aufwendungen.
- Lösung
- richtig (verlustfreie Bewertung)
- Frage 24
- Gesellschaften aller Rechtsformen müssen das Eigenkapital entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 3 HGB gliedern
Lösung - falsch (Gliederung der Bilanz)
- Frage 25
- Die Gewinnrücklagen stellen die stillen Reserven des Unternehmens dar
- Lösung
- falsch (stille Rücklagen)
- Frage 26
- Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag zu passivieren. Ist der Rückzahlungsbetrag höher als der Ausgabebetrag, kann in Höhe des Unterschiedsbetrag ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.
- Lösung
- richtig (Bewertung des Disagios)
- Frage 27
- Rückstellungen müssen immer dann gebildet, wenn mit zukünftigen Belastungen zu rechnen ist, die aber dem Grunde oder der Höhe nach noch ungewiß sind. Selbst relativ ungewisse Verpflichtungen sind nach dem Vorsichtsprinzip als Rückstellung zu passivieren.
- Lösung
- falsch (Bewertung von Rückstellungen)
- Frage 28
- Für aktive latente Steuern besteht ein Aktivierungsgebot, für passive latente Steuern ein Passivierungswahlrecht.
- Lösung
- falsch (Bilanzierung der latenten Steuern)
- Frage 29
- Beim Umsatzkostenverfahren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nur diejenigen Aufwendungen erfaßt, welche für die verkauften Produkte angefallen sind.
- Lösung
- richtig (Umsatzkostenverfahren)
- Frage 30
- Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses bilden Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anhang eine Einheit
- Lösung
- richtig (Aufbau des Jahresabschlusses)
Aufgabe 2
- In der Hamburger Kaffee-Import AG sind am Jahresabschluß noch folgende Bewertungsprobleme zu lösen:
- Frage 1
- Für den Kaffee "Guatemelco" ergaben sich im laufenden Jahr folgende Lagerbewegungen:
Einkauf 1 3 000 t zu je 3 800,-- EUR
Einkauf 2 4 000 t zu je 3 705,-- EUR
Einkauf 3 1 600 t zu je 3 752,50 EUR
Einkauf 4 6 400 t zu je 3 847,50 EUR
Einkauf 5 3 600 t zu je 3 895,-- EUR
Anfangsbestand 0 t
Schlußbestand 1 200 t
- Mit welchem Betrag ist der Schlußbestand in der Bilanz anzusetzen, wenn die Bewertung nach der
a) Lifo-Methode b) Fifo-Methode c) Methode des gewogenen Durchschnitts
erfolgen soll und der Marktpreis am Bilanzstichtag 3 800,- EUR beträgt. Errechnen Sie die jeweiligen Werte rechnerisch.
Welches Verbrauchsfolgeverfahren führt bei steigenden Preisen zu dem niedrigsten Gewinn? (kurze Begründung)
- Lösung
a) 3 800,- EUR
b) 3 895,- EUR
c) (3000*3800,00 + 4000*3705,00 + 1600*3752,50
+ 6400*3847,50 + 3600*3895,00)/ 18600
= 3810,22
- Bei allen drei Verfahren ist Marktpreis der niedrigste ist (strenges Niederstwertprinzip), daher ist der Betrag von 4 560 000 (1200 * 3800,- EUR) anzusetzen.
Die Lifo-Methode führt bei steigenden Preisen zu niedrigsten Gewinn, da der Schlußbestand mit den Preisen zu Beginn der Periode bewertet wird. Dadurch sinkt der Wert des Umlaufvermögens, was zu einem höheren Aufwand und damit geringeren Gewinn führt
- Frage 2
- Vor zwei Jahren hatte die Hamburger Kaffee-Import AG ein Grundstück für EUR 1 000 000,- EUR gekauft, das zur Betriebserweiterung dienen sollte.
a) Wie ist das Grundstück zu bewerten, wenn der Wert des Grundstücks vorübergehend auf EUR 800 000,- gesunken ist? (Begründung)
b) Wie ist das Grundstück zu bewerten, wenn der Wert des Grundstücks wegen eines geänderten Flächenutzungsgrades auf EUR 250 000,- absinkt? (Begründung)
c) Im nächsten Jahr klagt die AG gegen den geänderten Flächennutzungsplan. Der Wert des Grundstücks steigt wieder an auf EUR 950 000,-. Begründen Sie Ihre Bewertungsentscheidung!
- Lösung
- a) Da es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, darf § 253 Abs. 2 Satz 3 bei voraussichtlich nicht dauernde Wertminderungen nur auf Finanzanlagen angewandt werden ( § 279 Abs. 1 HGB). Die Bewertung des Grundstücks bleibt somit bei EUR 1 000 000,- EUR
b) Hierbei handelt sich um eine dauernde Wertminderungen, somit ist eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 2 Satz 3 vorzunehmen: Bewertung mit 250 000,- EUR
c) Generell gilt das Wertaufholungsgebot (§ 280 HGB), d.h. es muß bei Wegfall des Grundes der Betrag der außerplanmäßige Abschreibung unter Berücksichtigung der inzwischen fällig gewordenen plamäßigen Abschreibungen wieder zuzugeschrieben werden.
Gemäß des Absatzes 2 desselben Paragraphen kann davon jedoch abgesehen werden, wenn der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und weiterhin in der Bilanz beibehalten wird. Dies ist jedoch im Anhang anzugeben und zu begründen.
Ich würde mich für die Beihaltung entscheiden, um steuerliche Nachteile für das Folgegeschäftsjahr zu vermeiden
- Frage 3
- Die Hamburger Kaffe-Import AG hat im 1. Halbjahr des Geschäftsjahrs eine neue Verpackungsmaschine gekauft. Im Zusammenhang mit der Investition sind folgende Rechnungen beglichen worden:
Anschaffungspreis für die Anlage 500 000,- + 15 % USt
Fundamentierungsarbeiten 10 000,- + 15 % USt
Transport der Anlage 4 000,- + 15 % USt
Montagearbeiten 2 000,- + 15 % USt
- Es wird mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren und einem Schrotterlös von 36 000,- EUR gerechnet.
a) Ermitteln Sie die Anschaffungskosten! b) Ermitteln Sie die fortgeführten Anschaffungskosten des Anschaffungsjahrs, wenn
linear
geometrisch-degressiv
abgeschrieben wird!
- Lösung
- a) Anschaffungskosten: 516 000,- EUR
- b) Abschreibung, linear 516 000 EUR/8 = 60 000 EUR
- Abschreibung, degressiv: 1-(36000/5186000)^(1/8)=28,3 %
linear degressiv
Buchwert Abschreibung Buchwert Abschreibung
516000 60000 516000 146081
456000 60000 369918 104725
396000 60000 265193 75077
336000 60000 190116 53822
276000 60000 136293 38585
216000 60000 97708 27661
156000 60000 70046 19830
96000 60000 50216 14216
36000 36000
- Frage 4
- Der Einkauf über 3 600 t "Guatemelco" erfolgte am 5.10. des Jahres zum Einkaufspreis von $ 2 360,606 pro t. Das Zahlungsziel beträgt 3 Monate.
$-Kurs am 5.10. 1,65 EUR
$-Kurs am 31.12. 1,60 EUR
- Wie sind die Verbindlichkeiten am 31.12. zu bewerten? (Begründung)
- Lösung
- nach dem Höchstwertprinzip: 3 600 * 2 360,606 * 1,65 EUR = 14 022 000,- EUR
- Frage 5
- Die Hamburger Kaffee-Import AG hat einen Abnahmevertrag über 500 000 Pfund Kaffee mit einer Supermarktkette abgeschlossen. Um dem starken Konkurrenzdruck standhalten zu können wurde ein Verkaufspreis von EUR 4,50 festgesetzt. Die Auslieferung soll Ende Januar des Folgejahrs erfolgen. Aus der Kostenrechnung der Hamburger Kaffee-Import AG ergeben sich Selbstkosten in Höhe von EUR 5,20 je Pfund.
a) Wie ist dieser Vorgang in der Bilanz zu berücksichtigen? b) Wie wäre die Situation zu beurteilen, wenn sich Selbstkosten von EUR 4,- ergeben würden?
- Lösung
- a) wegen des Imparitätsprinzips muß eine Rückstellung für den zu erwartenden Verlust in Höhe von 0,70 EUR * 500 000 = 350 000 EUR gebildet werden.
b) wegen des Realisationprinzip wird der zu erwartende Gewinn erst beim Gefahrenübergang gebucht und somit in dieser Bilanz noch nicht berücksichtigt
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