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| | Jahresabschluss - Abgrenzung nach wirtschaftlichen Eigentum
- vgl. sachliche Abgrenzung
- Abgrenzungsposten
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Ablaufgliederungsprinzip
- vgl. Gliederungsprinzipien
- Abschreibung, Arten
- bilanzielle und kalkulatorisch
direkt und indirekt planmäßig und außerplanmäßig sowie steuerliche Sonderabschreibung Sofortabschreibung
vgl. Abschreibung
- Abschreibung, außerplanmäßig
- für das Anlagevermögen nach dem gemilderten, für das Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip
Entfällt der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung, kann trotzdem der niedrigere Wert beihalten bleiben (Beibehaltungswahlrecht), lediglich Kapitalgesellschaften müssen wieder zuschreiben (Wertaufholungsgebot). Ausnahmen siehe § 280 Abs. 2 HGB
vgl. Abschreibungsarten
- Abschreibung, Gründe für
- verbrauchsbedingte, technisch
wirtschaftlich zeitlich bedingt
vgl. Abschreibung
- Abschreibung, planmäßige
- für Vermögensgegenstände mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer. (Vereinfachungsregel nach Abschnitt 44 Abs. 2 EStR für Zugang beachten).
Leistungsabschreibung oder zur Vereinfachung mit den Methoden: lineare, degressive und progressive Abschreibung
vgl. Abschreibungsarten
- Aktivierung
- Bilanzierung eines Aktivpostens
- Aktivierungsvereinfachungen
- für geringwertige Vermögensgegenstände
für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Anhang
- Angaben, die in Ausübung eines Wahlrechts gemacht werden (§ 284 Abs. 1 HGB)
Angaben zu den einzelnen Sachverhalten (§ 284 Abs. 2 HGB) sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) rechtsformspezifische Angaben - für die AG (§ 160 AktG)
- für die GmbH (§ 29 Abs. 4 und § 42 Abs. 3 GmbHG)
vgl. Aufbau des Jahresabschluss
- Anlagen, andere; Betriebs- und Geschäftsausstattung
- vgl. Sachanlagen
- Anlagen, technische und Maschinen
- vgl. Sachanlagen
- Anlagespiegel
- vertikale Gliederung gem. § 266 Abs. 2 A HGB, horizontal gem. § 268 Abs. 2 zur Erfassung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
vgl. Anlagevermögen, Anlagenbuchhaltung, Ab- und Zuschreibungen, Zu- und Abgänge
- Anlagevermögen, Gliederung
- nach § 266 Abs. 2 A HGB
Immaterielle Vermögensgegenstände - Sachanlagen
- Finanzanlagen
vgl. Anlagevermögen
- Anschaffungskosten (§255 Abs. 1 HGB)
- =Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderung +Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar +nachträgliche Anschaffungskosten
vgl. Anschaffungswert
- Anschaffungskosten, nachträgliche
- vgl. Anschaffungskosten
- Anschaffungsnebenkosten
- vgl. Anschaffungskosten
- Anschaffungspreis
- vgl. Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderung
- vgl. Anschaffungskosten
- Anschaffungswert
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten
vgl. Wert, Anschaffungswertprinzip
- Anteile an verbundene Unternehmen
- vgl. Finanzanlagen, verbundene Unternehmen
- Anzahlungen, geleistete und Anlagen im Bau
- vgl. Sachanlagen
- Aufwandsrückstellungen
- vgl. Bilanzierungshilfen
- Ausleihungen
- langfristige Finanzforderungen (Mindestlaufzeit: 4 Jahre)
an verbundene Unternehmen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sonstige
vgl. Finanzanlagen
- Ausleihungen an verbundene Unternehmen
- vgl. Ausleihungen, verbundene Unternehmen
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- vgl. Ausleihungen, verbundene Unternehmen
- Ausleihungen, sonstige
- vgl. Ausleihungen
- Beibehaltungsrecht
- ein niedriger Wert darf beibehalten bleiben, auch wenn der Grund dafür entfallen ist (§ 253 Abs. 5 HGB)
vgl. außerplanmäßige Abschreibung
- beizulegender Wert
- Wert der niedrigere am Abschlussstichtag beizulegende
- Beteiligungen
- Besitz von Anteilen mit Beteiligungsabsicht
vgl. Finanzanlagen
- Beteiligungsabsicht
- liegt vor, wenn mehr als die angemessene Verzinsung einer Kapitaleinlage verfolgt wird; bei Kapitalgesellschaften wird im Zweifel vermutet
vgl. Beteiligungen
- Beteilungsvermutung
- bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von mehr als 20 %
vgl. Beteiligungen
- Bewertung
- Grundsätze
Ablauf Wert Ab- und Zuschreibungen Vorschriften für Kapitalgesellschaften
vgl. Ablauf der Bilanzierung
- Bewertung, Ablauf
- Bewertung des
- vgl. Bewertung, Ablauf der Bilanzierung
- Bewertung, Grundsätze
- Bilanzidentität
Unternehmensfortführung Einzelbewertung Vorsicht periodengerechte Abgrenzung Bewertungsstetigkeit
auch daraus abgeleitet das Anschaffungswertprinzip
vgl. Bewertung
- Bewertung, verlustfreie
- vgl. Wert, der niedrigere am Abschlussstichtag beizulegende
- Bewertung des Anlagevermögens
- zunächst nach dem Anschaffungswertprinzip, danach nach dem gemilderten Niederstwertprinzip
Bewertungsvereinfachungsverfahren
vgl. Ablauf der Bewertung, Anlagevermögen
- Bewertung des Umlaufvermögens
- es gilt das strenge Niederstwertprinzip ggf. Einzelwertberichtigung
Bewertungsvereinfachungsverfahren
vgl. Ablauf der Bewertung, Umlaufvermögen
- Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Anlagevermögen
- Gruppen- und Festbewertung
vgl. Bewertung des Anlagevermögens
- Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Umlaufvermögen
- speziell für das Vorratsvermögen:
Durchschnittsmethode, Gruppen- und Festbewertung sowie das Verbrauchsfolgeverfahren
für das allgemeine Zins- und Ausfallrisiko von Forderungen ist auch die Pauschalwertberichtigung zulässig
vgl. Bewertung des Umlaufvermögens
- Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
- gem. § 279ff HGB
vgl. Bewertung
- Bewertung zu Einzelkosten
- vgl. Bewertung
- Bewertung zu Vollkosten
- vgl. Bewertung
- Bilanz, Gliederung
- Vorschriften
Aktiv- und Passivseite (gemäß § 266 HGB; kleine Kapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Form aufzustellen)
vgl. Bilanzierung, Aufbau des Jahresabschlusses
- Bilanzarten
- Steuer- und Handelsbilanz
- Bilanzergebnis
vgl. Gliederung des Eigenkapitals
- Bilanzierung
- Aktivierung und Passivierung
Ablauf Gliederung der Bilanz Hilfen
vgl. Ablauf des Jahresabschlusses
- Bilanzierung, Ablauf
- vgl. Bilanzierung, Ablauf des
- Bilanzierungsfähigkeit- und pflicht
- Gebote, Wahlrechte oder Verbote
u.U. als Bilanzierungshilfe
vgl. Ablauf der Bilanzierung
- Bilanzierungsgebote
- immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden
vgl. Bilanzierungsfähigkeit
- Bilanzierungshilfen
- Aufwendungen für die Ingangsetzung u. Erweiterung des Geschäftsbetriebs
aktive latente Steuern bestimmte Aufwandsrückstellungen entgeltlich erworbener Geschäftswert
vgl. Bilanzierung
- Bilanzierungsverbote
- Gründungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen vgl. Bilanzierungsfähigkeit
- Bilanzierungswahlrechte
- aktive latente Steuern als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
vgl. Bilanzierungsfähigkeit
- Bilanzierungskontinutiät, formelle
- § 265 Abs. 1 HGB
vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Börsenwert
- vgl. Wert, strenges Niederstwertprinzip
- Bruttoprinzip
- Grundsatz des Bruttoausweises
- Bruttoausweis, Grundsatz des
- Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden
- Disagio, Bewertung
- darf als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden (§ 250 Abs. 3 HGB)
- vgl. Disagio, Rechnungsabgrenzungsposten, Bewertung von Verbindlichkeiten
- Durchschnittsmethode
- Bewertung der Bestände mit Durchschnittspreises durch Bildung des arithmetischen Mittels aus den Beständen und Zugängen
gewogene und gleitende
vgl. Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Umlaufvermögens
- Durchschnittsmethode, gewogene
- Durchschnittspreis wird am Bilanzstichtag gebildet
vgl. Durchschnittsmethode
- Durchschnittsmethode, gleitende
- Durchschnittpreis wird nach jedem Zugang ermittelt (Skontration)
vgl. Durchschnittsmethode
- Eigenkapital, Arten (§266 Abs. 3 A HBG)
- Nominalkapital
- rechnerisches
- effektives
- bilanzielles
vgl. Eigenkapital, Finanzwirtschaftliche Aspekte des Eigenkapitals Eigenkapital, bilanzielles - rechnerisches Eigenkapital
+ ausstehende Einlagen auf das Nominalkapital - eigene Aktien, soweit der Bestand für eine Kaptialherabsetzung gehalten wird
- vgl. Eigenkapitalarten
- Eigenkapital, Bilanzierung
- vgl. Eigenkapital
- Eigenkapital, effektives
- rechnerisches Eigenkapital
+ stille Reserven
- vgl. Eigenkapital
- Eigenkapital, rechnerisches
- Nominalkapital
+ Rücklagen +/- Gewinn/Verlust
- vgl. Eigenkapital
- Eigenleistungen, andere aktivierte
- Gesamtkostenverfahren
- Einkaufskommission
- Bilanzierung beim Komittenten
vgl. Kommissionsgeschäft
- Einzelwertberichtigung
- vgl. Bewertung des Umlaufvermögens
- Eventualverbindlichkeiten
- vgl. Verbindlichkeiten
- Festbewertung
- Gem. § 240 Abs. 3 Ansatz eines Festwertes, der durch eine Inventur alle drei Jahre überprüft wird. Zugänge werden bei diesem Verfahren sofort als Aufwand verbucht.
vgl. Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Anlage- und Umlaufvermögen
- Feststellung
- vgl. Ablauf des Jahresabschluss
- Fremdkapital
- Verbindlichkeiten (§266 HGB, Abs.3 C)
Finanzanlagen - Anteile an verbundenen Unternehmen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Wertpapiere des Anlagevermögens sonstige Ausleihungen
vgl. Anlagevermögen
- Firmenwert
- Geschäftswert
- Forderungen
- aus Lieferungen und Leistungen
- zweifelhafte und uneinbringliche
Bewertung
vgl. Umlaufvermögen
- Forderungen, Bewertung
- vgl. Forderungen
- Forderungen, uneinbringliche
- vollständig abschreiben
vgl. Forderungen
- Forderungen, zweifelhafte
- unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen
vgl. Forderungen
- Gemeinkosten, Bewertung
- Im Rahmen der Ermittlung der Herstellungskosten dürfen von den Fixkosten nur die Nutzkosten bei Normalkapazität einfließen
vgl. Gemeinkosten
- Gesamtkostenverfahren
- Darstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen pro Periode mit rechnerischem Ausgleich über den Posten "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (§ 275 Abs. 2 HGB)
Siehe auch Vor- und Nachteile des Gesamtkostenverfahrens
vgl. Gewinn- und Verlustrechnung, Kostenträgerzeitrechnung
- Gesamtkostenverfahren, Nachteile
- geringer Aussagewert aufgrund fehlender Möglichkeiten u.a. zur Abgrenzung nach Periodenzugehörigkeit und Aufteilung des Betriebsergebnisses nach Produktarten
- vgl. Gesamtkostenverfahren
- Gesamtkostenverfahren, Vorteile
- Keine laufende Ermittlung und Bewertung der Zugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
vgl. Gesamtkostenverfahren
- Geschäftsbetrieb, Aufwand für Erweiterung und Ingangsetzung
- handelsrechtlich als Bilanzierungshilfe § 269 HGB aktivierungsfähig, steuerrechtlich nicht
Bestimmung der Nutzungsdauer
vgl. Geschäftsvorgang, Bilanzierungshilfen
- Geschäftsübernahme
- Ist der Kaufpreis höher als der Geschäftswert, kann er handelsrechtlich (§ 255 Abs. 4 HGB) und muß er steuerrechtlich aktiviert werden
vgl. Geschäftsvorgang
- Geschäftszweige, mehrere
- § 265 Abs. 4 HGB
- vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Geschäftsvorgänge
- Erweiterung des Geschäftsbetriebs
Geschäftsübernahme Gründungskosten
vgl. Jahresabschluss
- Geschäftswert
- originär oder derivativ
vgl. immaterieller Vermögensgegenstand, Wert, Bilanzierungshilfen, Geschäftsübernahme
- Geschäftswert, derivativ
- Bestimmung der Nutzungsdauer
vgl. Geschäftswert
- Geschäftswert, originär
- vgl. Geschäftswert
- Gewinnrücklagen
- gem. § 272 Abs. 2 HGB sind erhaltene Beträge, die durch Einbehalten des Unternehmensergebnisses gebildet wurden:
gesetzliche, satzungsmäßige (statutarische), für eigene Aktien und andere Rücklagen
- vgl. offene Rücklagen, Gliederung des Eigenkapitals
- Gewinn- und Verlustrechnung, Arten
- Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren
vgl. Gewinn- und Verlustrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung, Ablauf
- vgl. Gewinn- und Verlustrechnung, Ablauf des Jahresabschlusses
- Gewinn- und Verlustrechnung, Gliederung
- nach § 275 HGB
- vgl. Gewinn- und Verlustrechnung, Gliederung
- Gewinnvortrag
- steuerrechtliche Aspekte
vgl. Gliederung des Eigenkapitals, Bilanzergebnis
- Gliederung
- Anwendungen
Prinzipien Vorschriften
- Gliederung, Anwendungen
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- vgl. Gliederung
- Gliederung, Änderung und Bezeichnung
- § 265 Abs. 6 HGB
vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Gliederung, Vorschriften
- Vollständigkeit
Klarheit und Übersichtlichkeit Saldierungsverbot
vgl. Gliederung
- Gliederung, Prinzipien
- nach Ablauf, Rechtsverhältnissen oder Liquidität
vgl. Gliederung
- Gliederung der Bilanz, Vorschriften
- Formelle Bilanzkontinuität
Angabe von Vorjahresbeträgen Mitzugehörigkeitsvermerk Mehrere Geschäftszweige Weitergehende Untergliederung Gliederung und Bezeichnung Postenzusammenfassung Leerposten
vgl. Gliederung der Bilanz
- Gliederung nach Rechtsverhältnissen
- vgl. Gliederungsprinzipien
- Gründungskosten
- Aktivierungsverbot gemäß § 248 Abs. 1, z.B. Anwaltskosten, Maklergebühren
vgl. Geschäftsvorgänge, Bilanzierungsverbote
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
- vgl. Sachanlagen
- Gruppenbewertung
- § 240 Abs. 4
vgl. Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Anlage- und Umlaufvermögen
- Handelsbilanz
- vgl. Bilanzarten
- Herstellkosten
- Herstellungskosten (§255 Abs. 2 HGB und Absch.33 EStR)
- = Einzelkosten: Aktivierungspflicht
- Materialeinzelkosten
- Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne)
- Sondereinzelkosten der Fertigung
- + Gemeinkosten: Aktivierungswahlrecht bzw. -pflicht nach Steuerrecht (*)
- Materialgemeinkosten *
- Fertigungsgemeinkosten *
- Werteverzehr des Anlagevermögens *
- Kosten der allgemeinen Verwaltung
- Aufw. für soziale Einrichtungen des Betriebes
- Aufwendungen für soziale Leistungen
- Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung
- Zinsen für Fremdkapital
- nicht jedoch Vertriebs- und Finanzierungskosten sowie kalkulatorische Zinsen (Aktivierungsverbot)
- vgl. Anschaffungswert
- Jahresabschluss
- Geschäftsvorgänge
Ablauf Aufbau
vgl. externes Rechnungswesen
- Jahresabschluss, Ablauf
- vgl. Jahresabschluss
- Jahresabschluss, Aufbau
- Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Lagebericht Zwischenbericht Konzernabschluss und -lagebericht Prüfungsbericht
vgl. Jahresabschluss
- Jahresabschluss, Aufstellungsgrundsätze
- nach den GoB
übersichtlich und klar Aufstellung innerhalb einer angemessenen Zeit
Jahresergebnisses - Ergebnis des laufenden Jahres als Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
vgl. Bilanzergebnis
- Jahresfehlbetrag
- vgl. Gliederung des Eigenkapitals, Jahresergebnis, Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresüberschuß
- vgl. Gliederung des Eigenkapitals, Jahresergebnis, Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapital, genehmigtes
- vgl. Kapitalerhöhung
- Kapital, gezeichnetes
- Nominalkapital bei einer Einzahlungsquote von 100 %
vgl. Gliederung des Eigenkapitals
- Kapitalerhöhung
- bedingte, gegen Einlagen, aus Gesellschaftsmitteln oder genehmigtes Kapital
vgl. Eigenkapital
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- vgl. Kapitalerhöhung
- Kapitalerhöhung, bedingte
- vgl. Kapitalerhöhung
- Kapitalerhöhung gegen Einlagen
- vgl. Kapitalerhöhung
- Kapitalgesellschaften, Größenklassen
- kleine, mittelgroße und große
vgl. Gliederung der Bilanz
- Kapitalgesellschaften, kleine
- gem. § 267 Abs. 1, wenn maximal ein Kriterium überschritten ist:
Bilanzsumme 5 310 000 EUR
Umsatzerlöse 10 620 000 EUR
Arbeitnehmer 50 - vgl. Größenklassen der Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften, mittelgroße
- gem. § 267 Abs. 2, wenn maximal ein Kriterium überschritten ist
Bilanzsumme 21 240 000 EUR
Umsatzerlöse 42 480 000 EUR
Arbeitnehmer 250 - vgl. Größenklassen der Kapitalgesellschaften
- Kapitalgesellschaften, große
- gem. § 267 Abs. 3, wenn zwei und mehr Kriterien für die mittelgroße Kapitalgesellschaft überschritten sind oder sie zum amtlichen Handel zugelassen ist
vgl. Größenklassen der Kapitalgesellschaften
- Kapitalherabsetzung
- durch buchmäßige Herabsetzung (nominell)
durch Ausschüttung (effektiv)
vgl. Eigenkapital
- Kapitalrücklage
- gem. § 272 Abs. 2 sind Eigenkapitalanteile, die dem Unternehmen von außen zufließen z.B. ein Agio
vgl. Gliederung des Eigenkapitals, offene Rücklagen
- Kommissiongeschäft
- Einkaufs- und Verkaufskommission
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht
- vgl. Aufbau des Jahresabschluss
- Lagebericht
- vgl. Aufbau des Jahresabschluss
- Leerposten
- § 265 Abs. 8 HGB
vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Liquiditätsgliederungsprinzip
- vgl. Gliederungprinzipien
- Marktpreis
- vgl. strenges Niederstwertprinzip
- Maßgeblichkeit
- Handelbilanz ist "maßgeblich" für die Steuerbilanz
vgl. Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung
- Mitzugehörigkeitsvermerk
- § 265 Abs. 3 HGB
vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Nutzungsdauer
- wirtschaftliche
Bestimmung
vgl. planmäßige Abschreibung
- Nominalkapital
- = Grundkapital bei Aktiengesellschaften
= Stammkapital bei GmbHs
- vgl. Eigenkapital, gezeichnetes Kapital
- Offenlegung
- vgl. Ablauf des Jahresabschluss
- Passivierung
- Bilanzierung eines Passivpostens
vgl. Bilanzierung
- Pauschalwertberichtigung
- vgl. Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Umlaufvermögen
- Postenzusammenfassung
- § 265 Abs. 7 HGB
vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Prüfung
- Organe
Bericht
vgl. Ablauf des Jahresabschluss
- Prüfung, Organe
- Wirtschaftsprüfer
vgl. Prüfung
- Prüfungsbericht
- vgl. Prüfung, Aufbau des
- Rechnungsabgrenzungsposten
- der Aktiv- und Passivseite
transitorische und antizipative
Bedingung für die Bildung ist Bindung der Erfolgswirksamkeit für eine bestimmte Zeit
- Rechnungsabgrenzungsposten, antizipative
- vgl. Rechnungsabgrenzungsposten
- Rechnungsabgrenzungsposten, transitorische
- vgl. Rechnungsabgrenzungsposten
- Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite
- Disagio
latente Steuern
vgl. Aktivseite der Bilanz, Rechnungsabgrenzungsposten
- Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite
- vgl. Passivseite der Bilanz, Rechnungsabgrenzungsposten
- Rohstoffe, Bewertung
- vgl. Bewertung des Vorratsvermögens
- Rücklagen, Arten
- offene und stille Rücklagen sowie Sonderposten mit Rücklagenanteil
- vgl. Rücklagen
- Rücklagen, Bewertung
- vgl. Rücklagen
- Rücklagen, offene
- in der Bilanz ersichtliche, und zwar Kapital- und Gewinnrücklagen
vgl. Rücklagenarten
- Rücklagen, stille
- in der Bilanz nicht ersichtliche, und zwar Zwangs-, Ermessens- und Willkürreserven
vgl. Rücklagenarten
- Rückstellungen, Bewertung
- gem. § 253 Abs. 1 nach kaufmännischer Vernunft möglichst genau
vgl. Ablauf der Bewertung, Rückstellungen
- Rückstellungen, Gliederung
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Steuerrückstellungen
- sonstige Rückstellungen
vgl. Rückstellungen
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- vgl. Gliederung der Rückstellungen
- Rückstellungen, sonstige
- vgl. Gliederung der Rückstellungen
- Sachanlagen
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
vgl. Anlagevermögen
- Saldierungsverbot
- § 246 Abs. 2 HGB
vgl. Gliederungsvorschriften
- Sofortabschreibung
- geringwertige Wirtschaftsgüter können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2 EStG).
Ist der Anschaffungswert geringer als EUR 410,- und die Nutzungsdauer unter einem Jahr können die Anlagegüter
vgl. Abschreibungsarten
- Sonderposten
- Disagio
Zölle und Verbrauchssteuern als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen
- Sonderposten mit Rücklagenanteil
- gem. § 247 Abs. 3 und § 273 HGB
vgl. Rücklagenarten
- Steuerbilanz
- vgl. Bilanzarten
- Steuern, latente, Bilanzierung
- Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe auf der Aktivseite (Wahlrecht)
Rückstellungen
vgl. latente Steuern, Steuerrückstellungen - latente Steuern
vgl. Gliederung der Rückstellungen
- Übersichtlichkeit
- § 243 Abs. 2 HGB
vgl. Aufstellungsgrundsätze für den
- Umlaufvermögen
- §266, Abs 2 B HGB
- Umsatzkostenverfahren
- Im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren werden nicht die gesamten Aufwendungen der Periode dem Umsatz gegenübergestellt, sondern nur diejenigen, die für die verkauften Leistungen angefallen sind, sowie die in den Selbstkosten nicht bereits verrechneten Verwaltungs- und Vertriebskosten (§ 275 Abs. 3 HGB).
Vor- und Nachteile des Umsatzkostenverfahrens
vgl. Gewinn- und Verlustrechnung, Kostenträgerzeitrechnung
- Umsatzkostenverfahren, Nachteile
- Höherer Aufwand, da kontinuierliche Erfassung und Bewertung der Bestandzugänge an fertigen und unfertigen Erzeugnissen notwendig ist.
- vgl. Umsatzkostenverfahren
- Umsatzkostenverfahren, Vorteile
- aussagefähigeres Betriebsergebnis, insbesondere für die kurzfristige Erfolgsrechnung, und bei Gliederung nach Produktarten kann ohne großen Aufwand für diese das Ergebnis singulär ermittelt werden
- vgl. Umsatzkostenverfahren
- unfertige Erzeugnisse, Bewertung
- vgl. Bewertung des Vorratsvermögens
- Untergliederung
- § 265 Abs. 5 HGB
- vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Unternehmen, verbundene
- Anteile und Ausleihungen an
- Verbindlichkeiten, Bewertung
- Bewertung in Höhe des Rückzahlungsbetrags nach dem Höchstwertprinzip
Ein Disago darf (bzw. muss steuerrechtlich) aktiviert werden
vgl. Ablauf der Bewertung, Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten, Gliederung
- Anleihen, davon konvertibel
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Verbindlichkeiten auf Lieferungen und Leistungen
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundener Unternehmen
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
vgl. Verbindlichkeiten
- Verbrauchsfolgeverfahren
- § 256 HGB
vgl. Bewertungsvereinfachungsverfahren für das Umlaufvermögen
- Verkaufskommission
- Bilanzierung beim Kommittenten
- vgl. Kommissionsgeschäft
- Verlustvortrag
- steuerliche Aspekte
vgl. Gliederung des Eigenkapitals, Bilanzergebnis
- Vermögensgegenstände, immaterielle
- aktivierungspflichtig (z.B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte usw.), außer diejenigen, die nicht entgeltlich erworben wurden, sondern vom Unternehmen selbst geschaffen wurden, z.B. Geschäftswert
vgl. Gliederung des Anlagevermögen, Bilanzierungsverbote, Bilanzierungsgebote
- Vermögensgegenstände, sonstige
- vgl. Umlaufvermögen
- Vollständigkeit
- Vorjahresbeträge, Angabe von
- vgl. Vorschriften der Bilanzgliederung
- Vorratsvermögen
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- unfertige Erzeugnisse und Leistungen
- fertige Erzeugnisse und Waren
- geleistete Anzahlungen
- Bewertung
- vgl. Umlaufvermögen
- Vorratsvermögen, Bewertung
- Bewertung von Rohstoffen mit Bewertungsvereinfachungsverfahren
vgl. Vorratsvermögen, Bewertung des Umlaufvermögens
- Währungsforderungen, Bewertung
- vgl. Währungsforderungen, Bewertung von Forderungen
- Währungsverbindlichkeiten, Bewertung
- vgl. Währungsverbindlichkeiten, Bewertung von Verbindlichkeiten
- Wert
- Anschaffungswert
Teilwert
an der Börse (Börsenwert) - am Markt (Marktpreis)
der bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Vorwegnahme künftig nötiger Wertkorrekturen erforderlicher der niedrigere am Abschlussstichtag beizulegende
vgl. Bewertung
- Wert, Anwendungen
- Geschäfts- oder Firmenwert
vgl. Wert
- Wert, der bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Vorwegnahme künftig nötiger Wertkorrekturen erforderlicher
- der niedrigere am Abschlussstichtag beizulegende Wert
vgl. Wert
- Wert, der niedrigere am Abschlussstichtag beizulegende
- gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB
- bei Gegenständen der Produktion: Wert aus Wiederbeschaffungs- und Reproduktionskosten
- bei Gegenständen mit eingeschränkter Verwendbarkeit: z.B. Schrottpreis
- bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen: der vorsichtig geschätzte Verkaufserlös abzüglich der noch entstehenden Kosten (verlustfreie Bewertung)
- in der Steuerbilanz nicht zulässig
- vgl. Wert, strenges Niederstwertprinzip
- Wertaufholungsgebot
- vgl. außerplanmäßige Abschreibung
- Wertpapiere des Anlagevermögens
- vgl. Finanzanlagen
- Wirtschaftsgüter, geringwertige
- bewegliche, abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar und bewertbar sind sowie deren Anschaffungswert geringer als EUR 800,- ist
vgl. Sofortabschreibung
- Wirtschaftsprüfer
- vgl. Organe der Prüfung
- Zwischenbericht
- vgl. Aufbau des
- Zuschreibung
- vgl. Bewertung, außerplanmäßige Abschreibung, Anlagenbuchhaltung
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