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Finanzbuchhaltung Glossar- Abgrenzung
- zeitlich und sachlich (auch Realisations- und Imparitätsprinzip)
vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Abgrenzung, sachlich
- Aufwand für eine Leistung wird in der Periode gebucht, in der diese verkauft wird. Vorher muss er durch Bestandsmehrung an fertigen Erzeugnissen zum Anschaffungswert in der GuV neutralisiert werden.
nach wirtschaftlichen Eigentum
vgl. Abgrenzung
- Abgrenzung, zeitlich
- vgl. Abgrenzung
- Abschreibung
- Gründe für
Arten Steuerrechtliche Absetzung für Abnutzung (AfA)
vgl. Anlagenbuchhaltung, Bewertung
- Abschreibung, lineare
- linearer Abschreibungsbetrag= (Anschaffungskosten-Restwert)/Nutzungsdauer
vgl. planmäßige Abschreibung, gleichmäßige Abschreibungsmethoden
- Abschreibung, (geometrisch-) degressive
- degressiver Abschreibungsbetrag= Buchwert * Abschreibungsprozentsatz
Abschreibungsprozentsatz = 100 % * (1-(Restwert/Anschaffungskosten)^(1/Nutzungsdauer)), maximal jedoch 20 % oder dem dreifachen des linearen Abschreibungsbetrags
vgl. planmäßige Abschreibung, ungleichmäßige Abschreibung
- Aktiva
- Aktivseite der Bilanz
- Aktivseite der Bilanz
- Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten
vgl. Gliederung der Bilanz
- Anlagenbuchhaltung
- Veränderung der Menge und des Werts der Anlagegegenstände durch Zu-/Abgänge und Ab-/Zuschreibungen
vgl. Nebenbuchhaltung, Anlagespiegel
- Anlagevermögen
- dazu gehören alle Gegenstände, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, z.B. Grundstücke, Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (§ 247 Abs. 2 HGB)
- Gliederung
Anlagespiegel Bewertung
vgl. Aktivseite der Bilanz Anschaffungswertprinzip - Bewertung nach dem Anschaffungswert als Ausgangsbasis und der fortgeführter Wert als Wertobergrenze
vgl. Bewertung
- Aufbewahrungsfrist
- § 257 Abs. 4 HGB
- Aufbewahrungspflicht
- von Handelsbriefen
- Aufbewahrungspflicht von Handelsbriefen
- § 238 Abs. 2 HGB
- Aufwand
- Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen in einer Periode = Werteverzehr
neutraler Aufwand und Zweckaufwand
vgl. Nettovermögen
- Aufwand, außerordentlich
- vgl. neutraler Aufwand
- Aufwand, betriebsfremd
- vgl. neutraler Aufwand
- Aufwand, neutraler
- betriebsfremd, außerordentlich oder periodenfremd
vgl. Aufwand
- Aufwand, periodenfremd
- vgl. neutraler Aufwand
- Aufwandskonto
- vgl. Erfolgskonto
- Ausgabe
- Wert aller zugegangenen Leistungen pro Periode (= Beschaffungswerte)
vgl. Geldvermögen
- Auszahlung
- Abgang liquider Mittel pro Periode
vgl. Zahlungsmittelbestand
- Bestandsaufnahme, körperliche
- Aufnahme von Gegenstände wie z.B. Rohstoffe und Waren durch Zählen, Messen, Wiegen, Schätzen
- Bestandgröße
- vgl. Strömungsgröße
- Bestandskonto
- aktiv oder passiv
vgl. Kontenarten
- Bestandskonto, aktiv
- Grundstücke und Bauten
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Fuhrpark
- Waren(bestand)
Vorsteuer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Kasse
- Bankguthaben
vgl. Bestandskonto Bestandskonto, passiv - Eigenkapital
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- Umsatzsteuer(schuld)
- vgl. Bestandskonto
- Betriebsergebnis
- das Betriebsergebnis ist der Erfolg aus normaler Geschäftstätigkeit, also z.B. bei einer Marmeladenfabrik, der Gewinn aus dem Verkauf von Marmelade.
- vgl. neutrales Ergebnis
- Betriebsertrag
- vgl. Gewerbeertrag
- Betriebsgewinn
- Gewinn
- Betriebsvermögen
- Vermögen
- Betriebsvermögensänderung
- Änderung des Nettovermögens
vgl. Geschäftsfälle
- Betriebsvermögensumschichtung
- sind erfolgsneutral:
Aktivtausch (Vermögensaustausch) - Passivtausch (Schuldenaustausch)
- Aktiv-Passivmehrung (Bilanzverlängerung)
- Aktiv-Passivminderung (Bilanzverkürzung)
vgl. Geschäftsfälle
- Bilanz
- Gliederung
vgl. Aufbau des Jahresabschlusses
- Buchführung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Buchung Buchhaltung
vgl. externes Rechnungswesen
- Buchführungspflicht
- §238 HGB
- Buchhaltung
- Finanz-
Personal- Anlagen- Lager- Fakturierung Betriebs-
vgl. Buchführung
- Buchinventur
- Bestandsaufnahme von nicht körperlichen Gegenständen, wie z.B. Schulden
vgl. Inventur
- Buchung
- Anwendungen
Buchungssatz vgl. Buchführung
- Buchung, Anwendungen
- kalkulatorische Kosten
vgl. Buchung
- Buchungssatz
- vgl. Buchung
- Bücher
- Grund- und Hauptbuch sowie diverse Nebenbücher
vgl. externes Rechnungswesen
- Eigenkapital, Gliederung
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklagen
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- vgl. Passivseite der Bilanz, Eigenkapital
- Eigenkapitalkonto
- Gewinn und Verlustkonto (Soll=Aufw., Haben=Ertr.)
- Privateinlagen (nur bei Personenges.)
- Privatentnahmen (nur bei Personenges.)
Eingangsrechnungen - Inhalt, Verwendung im Monatsausgabenplan
- Einnahme
- Wert aller veräußerten Leistungen pro Periode (= Erlös, Umsatz)
vgl. Geldvermögen
- Einnahme-/Überschussrechnung
- gem. § 4 Abs. 3 EStG
vgl. Gewinn-
- Einzahlung
- Zugang liquider Mittel pro Periode
vgl. Zahlungsmittelbestand
- Erfolg
- Gewinn oder Verlust
- Erfolgskonto
- Aufwands- oder Ertragskonto
Abschluss im Gewinn- und Verlustkonto
vgl. Kontenarten
- Erfolgsrechnung
- = Gewinn- und Verlustrechnung
- Erlös
- Umsatzerlös
- Eröffnungsbilanz
- Erstellung
- Eröffnungsbilanz, Erstellung
- vgl. Eröffnungsbilanz
- Eröffnungsbilanzkonto
- Ertrag
- Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode (Achtung, stimmt nicht mit dem steuerrechtlichen Begriff Ertrag = Gewerbeertrag überein!)
vgl. Nettovermögen
- Ertrag, Betriebs-
Ertragskonto - vgl. Erfolgskonto
- Faktura
- Rechnung
- Fakturierung
- vgl. Nebenbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung
- Inventar und Jahresabschluss
vgl. externes Rechnungswesen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- vgl. Forderungen
- Fremdkapital
- Rückstellungen
Verbindlichkeiten
- Geldvermögen
- = Zahlungsmittelbestand
+ Bestand an sonstigen Forderungen - Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten
Mehrung durch Einnahmen und Minderung durch Ausgaben
vgl. Nettovermögen
- Geschäftsfälle
- Betriebsvermögensumschichtungen und -änderung
- Gewinn
- vgl. Erfolg
- Gewinn- und Verlustkonto
- Abschluss im Eigenkapitalkonto
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Arten
Ablauf Gliederung
- vgl. Aufbau des ,
- Grundbuch (Journal)
- Chronologische Auslistung aller Geschäftsfälle
vgl. Bücher
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Klarheit, Vollständigkeit, Stetigkeit, Richtigkeit und Willkürfreiheit, Abgrenzung, Vorsicht
daraus abgeleitet auch Maßgeblichkeit
vgl. Buchführung
- GuV
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Haben
- vgl. Konto
- Hauptbuch
- Kontendarstellung der Geschäftsfälle in sachlicher Ordnung
vgl. Bücher
- Höchstwertprinzip
- vgl. Vorsichtsprinzip, Bewertung von Verbindlichkeiten
- Imparitätsprinzip
- nicht realisierte, aber erkennbare Verluste müssen ausgewiesen werden
- vgl. Vorsichtsprinzip
- Inventar
- Verzeichnis, das alle in durch die Inventur ermittelten Bestände nach Art, Menge und Wert ausweist (§ 240 HGB)
vgl. Finanzbuchhaltung
- Inventar, Aufstellung des
- Inventur
- Inventur
- Bestandsaufnahme gemäß § 240 HGB aller Gegenstände nach Art, Menge und Wert. Sie ist sowohl eine körperliche Bestandsaufnahme als auch eine Ermittlung von nicht körperlichen Gegenständen (Buchinventur).
Zur Vereinfachung der Stichtagsinventur werden gemäß § 241 HGB die Stichproben-, die permanente sowie die vor- und nachverlegte Inventur erlaubt
vgl. Inventar, Erfassung von Verbrauchsmengen
- Inventur, permanente
- Aufnahme aller Bestände während eines Jahres und Fortschreibung zum Bilanzstichtag mittels Bestandsrechnung (§ 241 Abs. 2 HGB)
- vgl. Inventur
- Inventur, vor- und nachverlegte
- Bei Fortschreibung kann auch eine vorverlegte- oder nachverlegte Inventur erfolgen: Maximal 3 Monate vorher oder 2 Monate nachher (§ 241 Abs. 3 HGB)
- vgl. Inventur
- Journal
- Grundbuch
- kalkulatorische Kosten, Buchung
- vgl. kalkulatorische Kosten, Buchung
- Kassenbestand
- vgl. Umlaufvermögen
- Klarheit
- vgl. GoB, Aufstellungsgrundsätze für den
- Konto
- Arten
Aufbau Buchung
- Konto, Aufbau
- Soll- und Haben-Seite
vgl. Konto
- Konto, Buchung
- vgl. Konto
- Kontenarten
- Bestandskonten
- Erfolgskonten
vgl. Konto
- Kontoform
- Gegenteil: Staffelform
- Kontokorrentbuchhaltung
- Erfassen des Geschäftsverkehrs mit einzelnen Kunden und Lieferanten
- Kosten
- Gegensatz Leistung
- Lagerbuchhaltung
- Aufzeichnung über die Bestände, Zugänge und Abgänge der einzelnen Waren sowie der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
vgl. Nebenbuchhaltung
- Leistung
- Gegensatz Kosten
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung - Erfassung, Abrechnung und Buchung von Arbeitsentgelten sowie der dazugehörigen gesetzlichen und freiwilligen Abzügen
vgl. Nebenbuchhaltung
- Nebenbücher
- Bücher der Nebenbuchhaltung
vgl. Bücher
- Nebenbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (Personalbuchhaltung)
Anlagenbuchhaltung Lagerbuchhaltung Fakturierung
vgl. externes Rechnungswesen
- neutrales Ergebnis
- ist der Erfolg aus betriebsfremden Erlösen, also z.B. der Verkauf eines LKWs bei einer Marmeladenfabrik.
vgl. Betriebsergebnis
- Nettovermögen
- = Geldvermögen
+ Sachvermögen + Ansprüche auf Sachleistungen - Verpflichtungen zu Sachleistungen
Änderung
vgl. Vermögen
- Nettovermögen, Änderung
- Betriebsvermögensänderung: Mehrung durch Erträge und Minderung durch Aufwendungen
vgl. Nettovermögen
- Niederstwertprinzip
- gemildert und streng
- vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Bewertungsgrundsätze
- Niederstwertprinzip, gemildert
- Wertminderungen beim Anlagevermögen müssen nur dann durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt werden, wenn die Wertminderung von Dauer ist (§ 253 Abs. 2 HGB)
vgl. Niederstwertprinzip, außerplanmäßige Abschreibung
- Niederstwertprinzip, streng
- von Anschaffungswert und Börsen- oder Marktpreis ist der niedrigere anzusetzen, ist letzterer nicht feststellbar ist der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen. Des weiteren dürfen Abschreibungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (bei Kapitalgesellschaften nach § 279 HGB nur für Finanzanlagen) oder nach steuerlichem Wertansatz vorgenommen werden. (§ 253 Abs. 3 HGB)
vgl. Niederstwertprinzip, außerplanmäßige Abschreibung, Bewertung des Umlaufvermögens
- Passiva
- Passivseite der Bilanz
- Passivseite der Bilanz
- Eigenkapital
Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten
vgl. Gliederung der Bilanz
- Privateinlagen
- Unterkonto des Eigenkapitalkontos
vgl. Privatkonten
- Privatentnahmen
- Unterkonto des Eigenkapitalkontos
vgl. Privatkonten
- Privatkonten
- Privateinlagen und -entnahmen (nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
- Realisationsprinzip
- Gewinne dürfen erst dann gebucht werden, wenn sie realisiert sind, d.h. zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
- vgl. Vorsichtsprinzip
- Rechnungssystem
- System der doppelten Buchführung
Zusammenhang zwischen internem und externem
- Rechnungswesen
- internes und externes
- Rechnungswesen, externes
- Finanzbuchhaltung sowie die Nebenbuchhaltungen
Bücher Buchführung
vgl. Rechnungswesen
- Rechnungswesen, internes
- umfasst die Betriebsabrechnung und die Selbstkostenrechnung (= Kostenrechnung)
vgl. Rechnungswesen
- Reinvermögen
- = Zeitwerte der Vermögensgegenstände
- Schulden vgl. Vermögen
- Richtigkeit und Willkürfreiheit
- vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- SBK
- Schlussbilanzkonto-
- Schlussbilanzkonto- (SBK)
- vgl. Konto
- Schulden
- bestehende oder hinreichend sicher erwartete Belastung des Vermögens, die auf einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Leistungsverpflichtung des Unternehmens beruhen und selbständig bewertbar sind.
- vgl. Reinvermögen
- Soll
- vgl. Konto
- Staffelform
- Gegenteil: Kontoform
- Stetigkeit
- vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Stichprobeninventur
- Anstelle einer Totalaufnahme erfolgt nur die Aufnahme einer Teilmenge (§ 241 Abs. 1 HGB)
vgl. Inventur
- Stichtagsinventur
- Aufnahme aller Bestände zum Bilanzstichtag.
vgl. Inventur
- Strömungsgröße
- vgl. Bestandsgröße
- Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB)
- Alle Gegenstände, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb nur vorübergehend zu dienen, z.B. Waren, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kassenbestand (R 32 Abs. 3 EStR).
Gliederung Bewertung
vgl. Aktivseite der Bilanz
- Umlaufvermögen, Gliederung
- Vorräte
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Schecks, Kassenbest., Bundesbank- u. Postgiroguthaben, Guth. b. Kreditinst.
vgl. Umlaufvermögen
- Umsatz
- vgl. Umsatzerlös
- Umsatzerlös
- = Umsatz - Mehrwertsteuer
= Wert der in der Periode verkauften Güter und Dienstleistungen aus betriebstypischen Aktivitäten, nach Abzug von Erlösschmälerungen wie Rabatte und Skonti, und der Umsatzsteuer.
Nicht zu den Umsatzerlösen gehören Erlöse, die aus betriebsatypischen Tätigkeiten resultieren, z.B. Erlöse aus Kantinenbetrieb, aus dem Verkauf nicht mehr benötigter Rohstoffe usw. Diese Erträge sind in der Position "sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen
vgl. Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)
- Umsatzsteuerkonto
- passives Bestandskonto
- Verbindlichkeiten
- Gliederung
- Bewertung
vgl. Passivseite der Bilanz
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- vgl. Verbindlichkeiten
- Vermögen
- Brutto- und Nettovermögen
Reinvermögen
- Verlust
- vgl. Erfolg
- Vollständigkeit
- § 243 Abs. 1 HGB
- vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Vorsichtsprinzip
- Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip
daraus abgeleitet Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände und das Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten
vgl. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Vorsteuerkonto
- aktives Bestandskonto
- Wareneinkaufskonto
- Bestands- und Aufwandskonto (gemischtes Konto)
vgl. Warenkonto
- Warenkonto
- Warenein- und Warenverkaufskonto
- Warenverkaufskonto
- Ertragskonto
vgl. Warenkonto
- Wechselbuch
- Nachweis über Bestand an Besitz- und Schuldwechseln
- Zahlungsmittelbestand
- Kassenbestand
+ Bankguthaben
Mehrung durch Einzahlung und Minderung durch Auszahlung
vgl. Geldvermögen
- Zugang
- Berücksichtung des Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunktes auf volle Monate genau.
Bei beweglichen Anlagegütern, die innerhalb der ersten Jahreshälfte angeschafft wurden, kann die volle Abschreibung, bei Zugang in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung abgesetzt werden (Vereinfachungsregel gem. Abschnitt 44 Abs. 2 EStR).
vgl. Anlagenbuchhaltung, planmäßige Abschreibung
- Zweckaufwand
- = Kosten
- Zusatzkosten
vgl. Aufwand [ Tutorial | Referenz | Literatur | Index | Home ]
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